Lebendige Ethik / AGNI YOGA

Alkohol Gesundheitsgefahren Durch

 

 
   

 

Gesundheitsgefahren durch Alkohol
Vom Konsum von Alkohol wie auch von Nikotin ist besonders während der Schwangerschaft unbedingt abzuraten.
Die Gesundheitsgefahren durch Alkohol sind vielfältig: Regelmäßiger Konsum greift Leber und Bauchspeicheldrüse an und kann das Nervensystem schädigen. Das Ungeborene ist durch Alkohol besonders gefährdet: Jedes Jahr kommen in Deutschland mehr als 2000 Babys zur welt, die an einem fetalen Alkoholsyndrom leiden.

Schwangerschaft
In den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts beschrieben Kinderärzte zum erstenmal ein Krankheitsbild, das vorher nie aufgefallen war. Die Kinder hatten ein typisches Aussehen mit schräg nach unten verlaufenden Augenlidspalten, breitem Nasenrücken, großem Abstand zwischen Mund und Nase, sehr schmalem Lippenrot und tief angesetzten Ohren. Außerdem waren sie oft sehr unruhig und geistig behindert bzw. wiesen eine deutlich verminderte Intelligenz auf, hinzu kamen Fehlbildungen an inneren Organen wie z.B. Herzfehler. Es waren Kinder von Alkoholikerinnen, die in der Schwangerschaft täglich große Mengen Alkohol zu sich genommen hatten. Die Krankheit erhielt den Namen "Fetales Alkoholsyndrom". Jährlich kommen in Deutschland etwa 2 200 Babys mit dem fetalen Alkoholsyndrom auf die Welt.

Was aber bedeuten diese Erkenntnisse für nicht alkoholkranke Schwangere? Ist jeder Alkoholgenuss in der Schwangerschaft schädlich für das Baby, auch ein Gläschen Sekt an Silvester?

Sicher ist: Alkohol geht durch den Mutterkuchen (Plazenta) auf das ungeborene Baby über und kann dort Schäden anrichten. Eine sichere "Untergrenze", wie viel Alkohol gerade noch unschädlich ist, gibt es nicht. Daher raten Mediziner schwangeren Frauen heute, vorsichtshalber gar keinen Alkohol zu trinken – kein Bier, keinen Wein, keinen Sekt und erst recht keine Getränke mit hochprozentigen Spirituosen.

Auf wohlschmeckende Drinks braucht dennoch niemand zu verzichten, so gibt es etwa Cocktails oft auch als "Virgin"-Variante ohne Alkohol. Eine Frau, die gelegentlich ein Glas Alkohol getrunken hat, bevor sie von ihrer Schwangerschaft wusste, braucht sich normalerweise keine Sorgen zu machen. Sie sollte jedoch bis zur Geburt auf Alkohol verzichten. Frauen, die sich ein Kind wünschen, sollten am besten schon in der "Planungsphase" keinen Alkohol mehr zu sich nehmen.

Durch Alkohol verursachte Erkrankungen
Alkohol ist ein Gift und schädigt menschliche Körperzellen. Dabei lassen sich kurzfristige (akute) Wirkungen unterscheiden von langfristigen (chronischen) Erkrankungen, die nach längerem übermäßigem Alkoholkonsum auftreten können.

Akute Wirkungen betreffen meist das Nervensystem. Alkohol macht in kleinen Mengen munter und baut Hemmungen ab, in größeren beeinflusst er den Gleichgewichtssinn, das Sehen und die Muskelkontrolle und macht eventuell aggressiv, in noch größeren wirkt er schließlich betäubend und kann zu Erinnerungslücken führen. Diese akuten Wirkungen verschwinden, wenn der Alkohol aus dem Blut abgebaut ist.

Anders sieht es mit Menschen aus, die ständig Alkohol zu sich nehmen – hier schädigt der Alkohol irreversibel verschiedene Organe des Körpers.

Leber und Verdauungstrakt
Am bekanntesten ist die Wirkung des Alkohols auf die Leber. Diese ist das große Entgiftungsorgan unseres Körpers und baut auch den Alkohol ab. Bei ständiger Alkoholzufuhr vergrößert sie sich zunächst - das Stadium der sogenannten "Fettleber". Bei immer weiter andauernder Überlastung sterben die Leberzellen schließlich ab, die Leber vernarbt, schrumpft und wird hart. Dies bezeichnen Mediziner als "Zirrhose".

Die zirrhotische Leber kann weder ihre Entgiftungsfunktion noch ihre sonstigen Aufgaben wie die Bildung von bestimmten lebensnotwendigen Eiweißstoffen erfüllen. Schon 40-60 Gramm reiner Alkohol pro Tag reichen bei Männern aus, um die Leber zu schädigen. Frauen reagieren noch wesentlich empfindlicher, ihre Leber ist schon bei 20-30 Gramm Alkohol am Tag gefährdet – also bei einem Viertelliter Wein.

Auch die Bauchspeicheldrüse gehört zu den Organen, die auf Alkohol reagieren. Akute und chronische Entzündungen der Bauchspeicheldrüse sind bei Alkoholikern deutlich häufiger als normal. Auf dem Boden einer chronischen Entzündung kann sich dann auch ein Krebs der Bauchspeicheldrüse entwickeln.

Gewebequerschnitt durch eine gesunde Leber Gewebequerschnitt durch eine durch Alkohol geschädigte Leber

Gehirn und Nervensystem
Andere langfristige Alkoholwirkungen betreffen das Gehirn und das Nervensystem. Alkoholiker leiden oft unter Vitaminmangel, da sie sich meist nicht gesund ernähren. Ein Mangel an Vitamin B1 kann zur sogenannten Wernicke-Enzephalopathie führen, einer Nervenerkrankung, die mit Augenbewegungsstörungen, unsicherem Gang und Desorientiertheit einhergeht – auch dann, wenn der Betreffende gerade nicht unter Alkoholeinfluss steht. Im Rahmen dieser Erkrankung treten zusätzlich akute "Krisen" auf, das sogenannte Korsakow-Syndrom mit Beeinträchtigung des Gedächtnisses.

Das "Delirium Tremens" schließlich kann bei chronischem Alkoholmissbrauch innerhalb von Tagen nach einem Alkoholexzess oder bei plötzlichem Entzug auftreten. Es äußert sich in Zittern, Herzklopfen und Schweißausbrüchen, Halluzinationen (z.B. kleine Tiere), Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen. Etwa 10 Prozent der Erkrankten leiden zusätzlich unter epileptischen Anfällen. Unbehandelt sterben etwa 20 Prozent der Patienten mit Delirium tremens, daher gehört ein solcher Patient sofort in ärztliche Behandlung, möglichst auf die Intensivstation.

Herz und Kreislauf
Wer mäßig Alkohol trinkt, tut seinem Herzen einen Gefallen: Bereits ein Glas eines alkoholhaltigen Getränks pro Woche kann das Risiko für Herzinfarkte und eine bestimmte Form des Schlaganfalls senken. Allerdings können Mengen wie etwa zwei Gläser pro Tag, die für das Herz noch positiv sind, schon das Krebsrisiko erhöhen.

Menschen mit hohem Alkoholkonsum wiederum schädigen ihren Herzmuskel direkt. Man schätzt, dass zwischen 40 und 60 Prozent der sogenannten dilatativen Kardiomyopathien durch Alkoholmissbrauch hervorgerufen sind. Dies ist eine Erkrankung, bei der der Herzmuskel erschlafft und nicht mehr richtig arbeiten kann.

Alkohol und Tabak – ein sicherer Weg zu ernsthaften Krankheiten
"Wenn es in Casablanca Dezember 1941 ist, wie spät ist es dann in New York?"
(Rick Blaine)

Seine vielleicht berühmteste Rolle war die eines Barbesitzers. Sonst spielte er Gangster und Detektive, manchmal auch einen trinkfesten Seemann oder Kapitän. Immer verkörperte er den Prototyp des "harten Mannes"; im Film wie im täglichen Leben rauchte er viel und trank große Mengen Alkohol. Im Januar 1957 starb er an Speiseröhrenkrebs, kurz nach seinem 57. Geburtstag. Humphrey Bogart ist ein typisches Beispiel für die Krebserkrankungen, die bei starkem Alkoholkonsum und gleichzeitigem Rauchen drohen.

Bei Menschen, die viel Alkohol trinken und zusätzlich rauchen, erhöht sich das Risiko für Speiseröhrenkrebs auf das 100-fache.

Hoher Alkoholkonsum erhöht außerdem das bei Rauchern ohnehin hohe Risiko für Herzinfarkte: denn ab etwa einem Glas am Tag steigert Alkohol den Blutdruck, der einen wichtigen Risikofaktor für Herzinfarkte darstellt. Rauchen und zusätzlich reichlich Alkohol "zum Schutz vor Herzinfarkten" trinken funktioniert also nicht.

Alkohol und Ernährung
Alkoholische Getränke tragen beträchtlich zu unserem Kalorienkonto bei. Ein Gramm reiner Alkohol enthält 7 Kalorien (Kcal). Zum Vergleich: Ein Gramm Fett hat 9 Kcal, ein Gramm Eiweiß oder Kohlenhydrate je 4 Kcal. Ein großes Bier (0,5 l) enthält 250 Kalorien, ein Glas Wein von 0,2 l etwa 140 Kalorien und ein Whisky von 4 cl (bzw. Weinbrand, Korn oder andere hochprozentige Spirituosen) etwa 100 Kalorien. Zwei große Bier zum Essen liefern also so viele Kalorien wie fünf Scheiben Brot, 100 Gramm Salami oder 2 ½ Kilo Tomaten.

Wer Gewicht abnehmen möchte, sollte den Alkohol ganz weglassen und statt dessen auf kalorienfreie Getränke wie Mineralwasser oder Früchtetee umsteigen. Schon alkoholfreies Bier zeigt sich deutlich schlanker: 100 ml haben etwa 18 Kalorien, ein großes alkoholfreies Bier also weniger als 100.

Je mehr Alkohol jemand trinkt, desto größer wird der Anteil des Alkohols an seinem Kalorienkonto. Alkoholiker decken einen Großteil ihres Kalorienbedarfs über Alkohol und vernachlässigen die Ernährung. Vitaminmangel ist oft die Folge, dies kann die Auswirkungen des Alkohols auf das Gehirn noch verschlimmern.

Quelle: http://www.krebsgesellschaft.de/alkohol_gesundheitsgefahren,1062.html

 

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Alkohol- Gift fürs Volk

Marita Vollborn

Närrisch treiben es die Gecken auf Straß’ und Gassen, und an der Theke halten sie sich auch nicht zurück. Der Saft der Fröhlichkeit fließt beinahe pausenlos durch die Kehlen der Spötter und Sänger: "Schnapsleichen", Torkler und Gröler gehören zum alljährlichen Fastnachtsbild wie der Kamelle-Regen auf Tausende von Regenschirmen. Dabei ist Alkohol nicht nur in der Karnevalszeit ein Thema.

Zellgift Alkohol

Die "legale Droge", wie die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (BG Chemie) das Rausch-Mittel tituliert, strömt das ganze Jahr über aus schier unversiegbaren Quellen. Mit rund 160 Litern alkoholischer Getränke pro Kopf und Jahr rangiert Deutschland auf Platz fünf, bezogen auf den Weltkonsum. Das teilt die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren in Hamm mit. Rein rechnerisch nimmt damit jeder Bundesbürger im Schnitt elf Liter reinen Alkohol zu sich. Eine Substanz, die den Organismus auf vielfältige Weise schädigen kann..

Alkohol - Chemiker bezeichnen ihn als Ethylalkohol oder Ethanol - ist ein Zellgift, das der Körper so schnell wie möglich abzubauen versucht, um so möglichen Schaden zu begrenzen. Trinkt ein Mensch beispielsweise einen halben Liter Bier, der etwa 20 Gramm reinen Alkohol enthält, gelangt der Stoff über die verschiedenen Stationen des Verdauungstrakts ins Blut.

Wie Alkohol durch den Körper reist

Bereits im Mund gelangen geringe Mengen Alkohol über die Schleimhäute ins Blut. Schätzungsweise zwei Gramm Alkohol werden aus dem Magen aufgenommen. Der Löwenanteil tritt jedoch aus dem Dünndarm ins Blut und dann in die Leber. Das Enzym Alkohol-Dehydrogenase beginnt etwa ein bis zwei Stunden nach der Alkoholaufnahme mit dem Abbau des Alkohols. Da die Leberzellen damit beschäftigt sind, den Alkohol schnell wieder "loszuwerden", geraten andere Stoffwechselprozesse aus dem Gleichgewicht. Beispielsweise ist der Körper nicht mehr in der Lage, Glukose für die übrigen Organe und vor allem für das Gehirn zur Verfügung zu stellen. Die Folge ist eine so genannte Hypoglykämie, ein Abfall des Blutzuckerspiegels. In leichten Fällen führt sie zu Kopfschmerzen und Gereiztheit, in extremen zu Bewusstlosigkeit und Koma.

Chronischer Alkoholgenuss - die Folgen

Bei chronischen Alkoholikern wendet die Leber etwa 80 bis 90 Prozent ihrer Aktivität auf, um den Alkohol abzubauen. Dadurch gerät das chemische Gleichgewicht im Körper gänzlich aus den Fugen. Die Fettverdauung funktioniert nicht mehr, und es bilden sich vermehrt Fette in der Leber, die nicht mehr ausgeschleust werden können.

Folge: Die Leber verfettet. Schließlich ersetzt die Leber Zellen, die durch das giftige Abbauprodukt Acetaldehyd geschädigt sind, durch Bindegewebe. Wie britische Wissenschaftler im Fachblatt "The Lancet" publizierten, führt eine nicht behandelte Fettleber schließlich zur Leberzirrhose, dem langsamen Absterben der Leberzellen, und zur Leberschrumpfung. Die Wissenschaftler hatten insgesamt 88 Patienten mit einer Fettleber über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren beobachtet. Sie stellten fest, dass knapp zwanzig Prozent an einer Zirrhose oder einer Fibrose, dem bindegewebigen Umbau des Lungengerüsts, erkrankten.

Wirkungen auf das Gehirn

Auch im Gehirn ist Alkohol nicht untätig. So hemmt er beispielsweise in der Hirnanhangdrüse die Ausschüttung des Hormons Vasopressin. Dieses Hormon hat die Aufgabe, den Flüssigkeitsverlust über die Nieren zu begrenzen. Nimmt der Trinklustige literweise Bier zu sich, überlädt er sozusagen seinen Organismus mit Wasser und Alkohol, was ihn letztlich zum treuesten Gast der nahen Örtlichkeit macht. Mit dem Urin schwemmen aber auch wichtige Mineralien wie Kalium, Magnesium und Natrium aus dem Körper. Der Mangel an Elektrolyten wiederum beeinflusst die Aktivität der Nervenzellen im Gehirn. Bei den "Trinknasen" ruft dies zwar zunächst die gewünschte Unbeschwertheit hervor, tags darauf aber ermattete Glieder und vernebeltes Denken.

Woher kommt der "Brummschädel" am Morgen danach?

Beinahe jeder, der eine Nacht durchzecht und zu tief ins Glas geschaut hat, klagt am nächsten Morgen über den Brummschädel. Warum die Schädeldecke zu vibrieren scheint und Tausend Nadeln das Gehirn piksen, darüber rätselt die Fachwelt noch. Manche glauben, dass der Katerschmerz mit der erweiternden Wirkung des Alkohols auf die Gefäße zusammenhängt.

Unter seinem Einfluss setzen nämlich Blutplättchen, die sogenannten Thrombozyten, das Hormon Serotonin frei. Das Hormon weitet die Blutgefäße und reizt dadurch bestimmte Schmerzrezeptoren in der Gefäßwand der Blutbahnen. Andere Wissenschaftler halten wiederum das Acetaldehyd für den Übeltäter.

Für die letzte These sprechen zwei Tatsachen: Disulfiram, ein Medikament, mit dem Alkoholiker ihre Sucht bekämpfen, hemmt ein Enzym, das Acetaldehyd zu Essigsäure abbaut. Dadurch leidet der Abhängige derart unter Kopfschmerz, dass ihm die Lust am Trinken gründlich vergeht. Ein weiteres Faktum spricht für die Acetaldehyd-These: Jeder zweite Japaner besitzen einen natürlichen Gendefekt, der den Abbau von Acetaldehyd zu Essigsäure unterbindet. Auch wenn sie nur wenig Alkohol trinken, haben daher viele Japaner ähnlich heftige Kopfschmerzen wie Disulfiram-Patienten.

Frisches Pils gegen Katersymptome?

Wayne Jones, Mediziner am Nationalen Labor für Forensische Toxikologie im schwedischen Linköping, glaubt dagegen, eine andere Ursache für den Presslufthammer im Hirn gefunden zu haben: Ein mit dem Ethanol verwandter Stoff, der so genannte Methyl-Alkohol, soll dafür verantwortlich sein. Methyl-Alkohol findet sich laut Jones vor allem in billigen Rotweinen, in Fruchtlikören und Whisky. Er ist giftiger als Ethanol und wird zehnmal langsamer abgebaut. Jones stellte fest, dass die schlimmsten Katersymptome zeitlich mit der höchsten Konzentration an Methyl-Alkohol im Blut zusammenfallen. Ethanol hat der Körper dagegen schon fast vollständig abgebaut, schreibt Jones in einer Ausgabe des Wissenschaftsmagazin "New Scientist". Er rät daher den Liebhabern ausschweifender Trinkgelage, dem Kater nicht nur mit einem kräftigen Frühstück, sondern auch mit einem frischen Pils das Fürchten zu lehren. Denn der darin enthaltene Alkohol ist die Lieblingsspeise des Leber-Enzyms Alkohol-Dehydrogenase - und dafür lässt es den Methyl-Alkohol links liegen. Dennoch ist dieser Tipp mit Vorsicht zu genießen. Denn gerade die Regelmäßigkeit lässt den Gelegenheitszecher oft zum Alkoholkranken werden.

Gelegenheitstrinker oder Alkoholkranker?

Ob ein Mensch zur einen oder anderen Gruppe gehört, kann letztlich nur ein Mediziner feststellen. Bei Mut zur Ehrlichkeit kann man es allerdings auch selbst testen. Es gibt zu diesem Thema verschiedene Fragenkataloge. Der wohl bekannteste ist der des Mediziners Wilhelm Feuerlein aus dem Jahr 1976. Da Alkoholiker ihre Krankheit meistens nicht wahrhaben wollen und die Diagnose schwierig ist, suchen Forscher nach einem geeigneten Test für die Messbarkeit des Alkoholismus.

Vor einigen Jahren entdeckten sie den Eiweißstoff Carbohydrat-Defizients-Transferin (CDT), der zumindest eine Aussage über die vergangenen sieben Tage zulässt. Der CDT-Wert ist nämlich dann erhöht, wenn über eine Woche hinweg jeden Tag mehr als 50 bis 70 Gramm Alkohol konsumiert wurden. Vielen Medizinern geht der zugrunde gelegte Grenzwert von 60 Gramm reinen Alkohols pro Tag nicht weit genug. Das würde nämlich bedeuten, dass ein Mensch noch nicht als alkoholabhängig gilt, wenn er täglich anderthalb Liter Bier, einen dreiviertel Liter Wein oder neun Schnäpse trinkt.

Wie viele Menschen tatsächlich alkoholabhängig sind, weiß daher niemand genau. Schätzungen gehen davon aus, dass sechs von hundert Einwohnern das Trinken nicht mehr lassen können. Viele von ihnen sterben an ihrer Abhängigkeit oder einer alkoholbedingten Folgeerkrankung.

Auf die Menge kommt es an

"Alkohol erhöht das Risiko für einen Schlaganfall und für Krebserkrankungen in der Speiseröhre, des Magens und der Leber", warnt Professor Günther Wolfram von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass Frauen, die täglich zwölf Gramm reinen Alkohols zu sich nehmen, ein um vierzig Prozent höheres Brustkrebsrisiko haben. Bei der doppelten Trinkmenge steigt das Risiko auf siebzig Prozent.

Das Gift Alkohol sorgt nicht nur für mehr Tote durch Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Auch bei Unfällen spielt die Volksdroge eine bedeutende Rolle. Korrekte Zahlen lassen sich kaum erfassen. Der Schein offizieller Statistiken trügt gewaltig: Laut Statistischem Bundesamt sind 1997 insgesamt lediglich 5.583 Menschen direkt an ihrem Alkoholkonsum gestorben. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren spricht dagegen von jährlich rund 18.000 Menschen, die durch Alkohol sterben. Hinzu kämen schätzungsweise 40.000 Unfalltote - die fahr- und verkehrsuntüchtigen Opfer des "Gläschens in Ehren".

Doch den Alkohol prinzipiell als Teufelszeug zu verdammen, ist weder angemessen noch entspricht es der Realität. Beispielsweise schützen die in Eichenfässern gelagerten Barrique-Weine vor Herzinfarkt. Der bacchantische Trunk senkt außerdem das für die Arterienverkalkung verantwortliche LDL-Cholesterin. Hinweise auf positive Effekte gibt es viele. Selbst die Mediziner der American Cancer Society, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der englischen Oxford University plädieren für einen bescheidenen Alkoholkonsum, nachdem sie 490.000 Probanden in einer Langzeitstudie beobachtet und untersucht hatten. Ihr Fazit im Fachblatt "New England Journal of Medicine": Abstinenzler haben im Vergleich zu moderaten Genießern ein um zwanzig Prozent höheres Sterberisiko. Mehr als ein halber Liter Bier oder ein viertel Liter Wein pro Mann und Tag darf es allerdings nicht sein, warnt die DGE; bei Frauen reicht sogar schon die Hälfte. Jeder Milliliter Alkohol mehr ist teuer erkauft - mit der Gesundheit.

Quelle: http://www.netdoktor.de/Magazin/Alkohol-Gift-fuers-Volk-2245.html

 

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Alkohol am Steuer

Mit Alkohol im Blut erwischt worden? Rechnen Sie Ihre Strafe aus, oder testen Sie unseren Promillerechner.

Wer betrunken Autofährt riskiert eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahre oder auf Dauer. Der Halter des Führerscheins wird dann nicht mehr als Verantwortungsvoll genug angesehen, um überhaupt ein Auto zu lenken.

Alkoholgehalt im Blut Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall kommt
Ab 0,3 Promille
Der Alkohol zeigt Wirkung.
  7 Punkte eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre Haft) und Führerschein entzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) 7 Punkte mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug
(Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Ab 0,5 Promille
steigt das Unfallrisiko auf ein doppeltes an.
4 Punkte
Geldbuße
(bis 3000 Euro) Fahrverbot
(bis 3 Monate)
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerschein entzug
7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer
Entzug der Fahrerlaubnis
Ab 1,1 Promille
Das Unfallrisiko ist 10 mal so hoch.
7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerschein entzug
7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerschein entzug
7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Schadenersatz, Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer
Führerscheinentzug

Quelle: http://www.kfz.net/bussgeldrechner/alkohol.php

 

 


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Trunkenheit im Verkehr - Alkohol am Steuer

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Trunkenheit im Verkehr - Alkohol am Steuer, § 316 StGB 

Die Regelung gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer! Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich entsprechend strafbar. Ab 1,1 Promille ist der Fahrer eines Kraftfahrzeugs unwiderlegbar absolut fahrunsicher und verwirklicht den Straftatbestand. Bei Fahrradfahrern gilt ein höherer Grenzwert. Aber bereits ab 0,3 Promille kann man sich nach § 316 StGB strafbar machen. In der Regel finden sich viele Ansatzpunkte zumindest die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt so wenig entscheidend wie möglich zu gestalten. Wer zum Beispiel mit dem Fahrrad mit 1,8 Promille "erwischt" und deswegen rechtskräftig verurteilt wird, wird früher oder später Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten, die dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU - oft auch als Idiotentest bezeichnet) anordnet. Legt man diese nicht ab oder fällt die Untersuchung negativ aus, kann das den Führerschein kosten.

Alkohol:
Bei der Begehung von Verkehrsstraftaten ist in den häufigsten Fällen Alkohol im Spiel. Alkohol hat auf den menschlichen Körper zum Teil verheerende Folgen, weswegen der Gesetzgeber den Genuss von Alkohol bei gleichzeitiger Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Aber auch die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol wird sanktioniert. Grundsätzlich erfolgt eine Unterscheidung nach der Blutalkoholkonzentration (BAK), gemessen in Promille. Bis zu einer BAK von 0,3 Promille sieht der Gesetzgeber keine Sanktionen vor, da auf Grund gutachterlicher Erkenntnisse davon ausgegangen wird, dass es bis zu dieser Grenze nicht zu alkoholbedingten Ausfällen kommen wird.

Blut Alkohol Konzentration (Promillegrenze), BAK 0,3 Promille - 0,49 Promille
Das Unfallrisiko ist um das 1,2-fache erhöht. Liegt ein alkoholbedingter Fahrfehler vor, erfolgt eine Verurteilung nach § 316 StGB, was in der Regel eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Sperrfrist von 10 - 12 Monaten bedeutet. Ferner gibt es Punkte in Flensburg, nämlich sieben. Wird ein Verkehrsunfall verursacht, wird vermutet, dass die Alkoholisierung ursächlich für den Unfall war. Es erfolgt dann eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB). Eine Sperrfrist von 15 - 18 Monaten, sowie eine Geldstrafe von mindestens 45 Tagessätzen ist die Folge. Auch hierfür gibt es sieben Punkte in Flensburg.

Blut Alkohol Konzentration (Promillegrenze), BAK 0,5 Promille - 0,79 Promille
Es liegt doppelt so hohes Risiko vor einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang zu verursachen, als im nüchternen Zustand. Die Lichtempfindlichkeit der Augen ist gestört, die Hörfähigkeit ist beeinträchtigt und die Geschwindigkeit wird falsch eingeschätzt. Gemäß § 24 a StVG wird eine Geldbuße von 250 EUR und ein Monat Fahrverbot verhängt. Ferner erfolgt eine Eintragung im Register in Flensburg mit vier Punkten. Bei Wiederholung der Tat wird das Strafmaß erhöht. Ferner droht die Anordnung einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU, "Idiotentest"). Wird ein Unfall verursacht, geltend die unter BAK 0,3 Promille - 0,49 Promille gemachten Ausführungen zu den §§ 315 c, 316 StGB.

Blut Alkohol Konzentration (Promillegrenze), BAK 0,8 Promille - 1,09 Promille
Ab 0,8 Promille sind nahezu alle Verkehrsteilnehmer nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen, was dann auch noch von den meisten dieser Personen nicht mehr bemerkt wird. Selbstüberschätzung, Verlangsamung der Reaktionszeit, Verminderung der Sehkraft und Höhrfähigkeit. Falscheinschätzung von Verkehrssituationen. Das Risiko, einen Unfall zu verursachen steigt um das Vierfache. Ist die Alkoholisierung Grund für den Unfall und ist das Fahrzeug Kaskoversichert (Teilkasko, Vollkasko), wird es Schwierigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft geben. Auch die Haftpflichtversicherung wird versuchen, den Fahrer in Regress zu nehmen. Hinsichtlich der Strafen gilt oben gesagtes - je Höher die Promille, desto länger die Sperrfrist.

Blut Alkohol Konzentration (Promillegrenze), BAK 1,1 Promille - 1,59 Promille
Mehr als elf Mal höher ist das Unfallrisiko gegenüber einem nüchternen Kraftfahrer. Der Tunnelblick setzt ein. Es wird vermutet, dass eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Selbst wenn kein alkoholbedingter Fahrfehler vorliegt, erfolgt eine Verurteilung nach § 316 StGB. Kam es zum Unfall, erfolgt eine Verurteilung nach § 315 c StGB

Blut- Alkohol-Konzentration (Promillegrenze) 1,6 Promille - 1,99 Promille
Ab dieser Promillegrenze gilt auch für Radfahrer, dass die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Mithin droht auch einem Radfahrer eine Verurteilung nach § 316 StGB. Ab einer Promillegrenze von 1,6 Promille liegt das Todesrisiko eines Verkehrsunfalls 16 Mal höher. Die Führerscheinbehörde wird im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, "Idiotentest") verlangen. Die Kosten für die MPU belaufen sich auf mindestens 400 EUR.

Blut-Alkohol- Konzentration (Promillegrenze) 2,0 Promille - 2,99 Promille
Ab einer Promillegrenze von 2,0 Promille wird unterstellt, dass man Alkohol gewohnt ist. Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 2,1 Promille muss der Anwalt prüfen, ob die Voraussetzung einer Vollrauschtat nach § 323 a StGB vorliegen. Erfolgt eine Verurteilung wegen der Vollrauschtat kann eine anderweitige Verurteilung nicht mehr wegen derselben Tat erfolgen. Die Folgen sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, ferner werden sieben Punkte in Flensburg im Verkehrszentralregister eingetragen.

Blut-Alkohol- Konzentration (Promillegrenze) 3,0 Promille
Ab einer Promillegrenze von 3,0 Promille wird von Volltrunkenheit gesprochen. Lebensgefahr besteht ab vier Promille. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Person, die einen Promille geheilt von mehr als 3,0 Promille im Blut hat, nicht zwangsläufig wegen einer Vollrauschtat nach § 323 a StGB zu verurteilen ist. War der Täter derart Alkohol gewöhnt, dass er noch fit war, ist durchaus eine Verurteilung wegen der Tat an sich möglich.

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Hier können Sie sehen, wass passieren kann, wenn alkoholisiert ein Unfall verursacht wird: http://www.frau-am-steuer.de/aas/

Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten

Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen (in Deutschland: „Trunkenheit im Verkehr“) ist in fast allen Ländern der Welt ein Vergehen. Die Sanktionen bei Überschreiten der festgelegten Blutalkoholkonzentrationen (BAK) und Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluss unterscheiden sich jedoch von Land zu Land erheblich.

 

Das erste nachweisbare Verwarngeld wegen "Trunkenheit am Steuer" in Europa wurde am 10. September 1897 in Großbritannien bei einem Taxifahrer verhängt. In Deutschland ist Alkohol am Steuer als Verkehrsdelikt erst nach dem 2. Weltkrieg ein Thema.

Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr

In den europäischen Ländern gibt es unterschiedliche Grenzwerte, ab denen eine Fahrt unter Alkoholeinfluss strafbewehrt ist. Diese Nachweisgrenzen werden oft fälschlich so gedeutet, dass das Fahren ´unterhalb´ erlaubt sei. Da Alkoholkonsumenten häufig – entweder gewohnheitsmäßig, oder aufgrund aktueller Stressfaktoren – nicht anhand objektiver Fakten (Trinkmengen) Entscheidungen über das Fahren nach Alkoholkonsum treffen, sondern auf der Grundlage subjektiver Einschätzungen ihrer Fahrtauglichkeit, sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert. Alkoholgewöhnte Menschen fühlen sich oft auch oberhalb von 1 Promille, und je nach Gewöhnungsgrad noch bei zwei und 2,5 Promille absolut fahrtauglich. Derartige Fehleinschätzungen erklären die Gefährlichkeit des Alkohols im Straßenverkehr ebenso, wie die (zweifelhafte, aber oft sehr verfestigte) Lernerfahrung, dass Alkoholfahrten sehr oft „gut gehen“, also nicht zum Unfall führen (Phänomen der sog. ´Dunkelziffer´). Menschen mit dieser Lernerfahrung stellen eine Hochrisikogruppe dar, da sie aus ihrer persönlichen Dunkelziffer ableiten, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss eigentlich nicht gefährlich sei.

Beeinträchtigungen durch Alkohol beginnen bereits bei einer geringen Dosis und nehmen mit fortschreitender Alkoholisierung deutlich zu. Sie sind am besten von allen Rauschmitteln erforscht.

Veränderte Wahrnehmung unter Alkoholeinfluss

Die Blendempfindlichkeit des Auges ist heraufgesetzt, weil sich die Pupille bei plötzlichem Lichteinfall (entgegenkommende Scheinwerfer) zu langsam schließt. Die meisten Alkoholfahrten finden nachts statt. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Die Entfernungsschätzung wird unzuverlässig, weil die Augenlinse unter Alkoholeinfluss nicht mehr schnell genug von nah auf fern umschaltet (und umgekehrt). Der alkoholisierte Kraftfahrer fährt häufig zu dicht auf.
Die Geschwindigkeitsschätzung wird unzuverlässig, da das Hirn (ganz automatisch) die Geschwindigkeit aus der wahrgenommenen Entfernungsveränderung und der verstrichenen Zeit errechnet.
Das Blickfeld wird eingeengt, der so genannte Tunnelblick tritt auf. Informationen von den Rändern des Sehfeldes (Fußgänger, seitlich auf uns zukommende Fahrzeuge) werden sehr viel schlechter wahrgenommen.

 

Informationsverarbeitung
Unter Alkoholeinfluss dauert es wesentlich länger, bis ein wahrgenommener Sachverhalt als Gefahr erkannt wird.

Eingeschränkte Handlungsfähigkeit
Die Reaktionsgeschwindigkeit verlangsamt sich bereits bei kleinen Mengen, der Effekt verstärkt sich drastisch bei höheren Mengen. Bei Wahrnehmung der Gefahr ist die Reaktion verzögert.
Die sichere Ausführung der notwendigen Reaktion ist – wenn sie schließlich erfolgt – erheblich schlechter. Betrunkene bremsen z. B. deutlich härter, lenken ruckartiger, das Gegensteuern gelingt nicht.

 

Einfluss auf das Denken
Alkohol entspannt und enthemmt. Dies sind eigentlich erwünschte Folgen. Beim Fahren steigt das Selbstvertrauen und der Wagemut. Leichtsinn ist die Folge. Die Kombination von erhöhtem Selbstvertrauen und herabgesetzter Leistungsfähigkeit führt zu einer deutlichen Zunahme von Fehlern. Höhere Risiken werden in Kauf genommen.

Unfallrisiken unter Alkoholeinfluss
Alkohol ist einer der wichtigsten Risikofaktoren im Straßenverkehr. Jährlich sterben weit mehr als 1 Million Menschen an den Folgen von Verkehrsunfällen, pro Tag also ca. 4.000. Nach der Häufigkeit und Schwere der Unfälle stellt das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten einen der größten Risikofaktoren im Straßenverkehr dar (vgl. auch Driving under the influence, DUI). So wurden im Jahr 2001 allein in Deutschland insgesamt knapp 65.000 Verkehrsunfälle registriert, bei denen Alkohol eine Rolle spielte. 909 Menschen kamen dabei ums Leben.

Die Folgen von Alkoholunfällen sind zudem überdurchschnittlich schwer. Auf 1000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden fallen im Mittelwert 16 Getötete, bei Alkoholunfällen dagegen 27 Getötete.

Nach den Statistiken des Verbandes der Haftpflichtversicherer ist in Deutschland jeder vierte schwere Unfall auf den Einfluss von Alkohol zurückzuführen. Auch zahlreiche Aufklärungsaktionen und verschärfte Kontrollen in Verbindung mit Strafverschärfung haben daran nichts geändert. Nur ein Bruchteil aller tatsächlichen Fahrten unter Alkoholeinfluss wird durch Verkehrskontrollen oder nach einem Unfall entdeckt und bestraft.

Allerdings hat die Zahl der Führerscheinentzüge nach den Statistiken der Bundesanstalt für Straßenwesen in den letzten Jahren deutlich abgenommen. So wurden im Jahr 2005 in Deutschland "nur noch" 603 Personen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen getötet, also 11 Prozent aller Verkehrstoten [1]. Nach Schätzungen von Experten liegt die Dunkelziffer für Alkoholfahrten zwischen 1:300 und 1:2000, das heißt das Entdeckungsrisiko für den Trunkenheitsfahrer liegt bei 0,33 bis 0,05 Prozent.

Rechtliche Regelungen

Promillegrenzen in Europa
Die strafbewehrten Promillegrenzen in den europäischen Länder sind:

in Deutschland:
0,3 ‰: Bei Verwicklung in einen Unfall oder gefährlicher Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
1,1 ‰: ´Absolute´ Fahruntüchtigkeit (Entzug der Fahrerlaubnis auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten; Fahreignung ist nicht mehr gegeben);
1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Bei Besitz eines Personenbeförderungsscheins (PBS) führt ein Blutalkoholgehalt > 0,0 Promille zum Verlust der Erlaubnis zur Personenbeförderung. Weitere Konsequenzen (ggf. MPU) sind möglich.

in Österreich:
0,1 ‰ für Lenker von Lastwagen und Autobussen, für Moped- und Traktorfahrer bis 20 Jahre, sowie für Lenker von Personenkraftwagen bis 21 Jahren (in der Mehrphasenausbildung) und Schüler und Lehrer in der praktischen Fahrausbildung
0,5 ‰ für Kraftfahrzeug- und Kraftradlenker

in Bulgarien, Estland, Kroatien, Litauen, Montenegro, Rumänien, Ungarn, Serbien, Slowakei und Tschechien: 0,0 ‰
in Polen, Norwegen und Schweden: 0,2 ‰
in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Slowenien, Spanien, der Schweiz und der Türkei (nur bei PKW ohne Anhänger, ansonsten 0,0 ‰): 0,5 ‰
in Großbritannien, Irland, Luxemburg und Malta: 0,8 ‰
in Zypern: 0,9 ‰

 

Deutschland
Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr") legt fest: "Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…" (Stand: August 2006). Bestraft wird auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Die Tat ist ein sog. abstraktes Gefährdungsdelikt, bestraft wird also die gefährliche Handlung an sich, auf eine konkrete Gefährdung kommt es nicht an. Werden die Gesundheit anderer Menschen oder fremde Sachen von erheblichem Wert konkret gefährdet, so ist die Tat nach §315c StGB als Gefährdung des Straßenverkehrs mit höherer Strafe bedroht.

Die Strafbewehrung ist nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Auch wer mit einem Fahrrad, einem Pferdefuhrwerk oder einer Rikscha unter Alkoholeinfluss fährt, kann sich strafbar machen. Es heißt ferner "... oder anderer berauschender Mittel ...". § 316 StGB gilt also entsprechend auch für den Konsum von bewusstseinsverändernder Rauschmittel oder Medikamente. Bei Drogen und Medikamenten gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte, unterhalb derer eine Fahrt noch erlaubt wäre. Eine Ausnahme stellt hierbei die Grenze von 1,0 ng/ml THC im Blut beim Konsum von Cannabis dar.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wird in der Fahrerlaubnisverordnung für Alkohol und Drogen/Medikamente getrennt behandelt: §13 FeV betrifft die „Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik“, § 14 FeV die „Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel“. Diese unterschiedliche Betrachtungsweise wird von Experten kritisiert, da es sich in allen Fällen um Rauschmittel handeln kann.

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Fahren unter Einfluss von illegalen Drogen

Bei Fahrten unter Einfluss von illegalen Drogen hat sich in der laufenden Rechtsprechung unabhängig von der Potenz der Substanz der Grenzwert von 1 ng/ml als Nachweisgrenze eingespielt. Dies gilt aber nur für Verurteilungen nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG), nicht für § 316 StGB. Gerade vielen jungen Drogenkonsumenten ist diese Gefahr kaum bewusst. Bereits nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss kann der Führerschein, unabhängig von der Konsummenge, wobei unter bestimmten Umständen selbst die passive Aufnahmen des Wirkstoffes über die Atemluft die Nachweisgrenze überschritten werden kann, auf lange Zeit eingezogen werden, oft mit erheblichen Folgen für die berufliche und persönliche Entwicklung. Dies kann auch dann eintreten, wenn der Drogenkonsum bereits einige Tage zurückliegt, da im Fall von Cannabis das nicht psychoaktive Abbauprodukt THC-Carbonsäure zum Nachweis von Cannabis herangezogen wird.

Nach § 24a StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in der Anlage „Liste der berauschenden Mittel und Substanzen“ genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird: (a) Cannabis / Tetrahydrocannabinol (THC), (b) Heroin / Morphin, (c) Morphin / Morphin, (d) Kokain / Benzoylecgonin, (e) Amphetamin / Amphetamin, (e) Designer-Amphetamin / Methylendioxyethylamphetamin (MDE), (f) Designer-Amphetamin / Methylendioxymethamphetamin (MDMA).

Die Folgen sind erheblich. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wird regelmäßig vor der Neuerteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung gefordert. Entsprechendes gilt für Inhaber der Fahrerlaubnis, um zu klären, ob eine Drogenabhängigkeit, Drogenmissbrauch oder ein gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt. Ausnahmen und bestimmte Toleranzgrenzen gelten wie üblich im Fall von fahren unter Alkoholeinfluss, die beeinträchtigende Wirkung von Nikotin auf das Fahrverhalten wird vernachlässigt. Die Kosten der Untersuchung liegen zwischen 500 und 650,- € und sind vom Betroffenen zu tragen.

Zusätzlich werden in der Regel mehrere qualitätsgesicherte (gerichtsverwertbare) Urinscreenings oder Haaranalysen über den Zeitraum von einem halben bis einem Jahr gefordert. Eine gründliche Auseinandersetzung mit den Ursachen des Drogenkonsums und den Voraussetzungen für eine dauerhafte Drogenabstinenz ist vor Durchführung einer MPU sehr zu empfehlen, Ausnahmen gibt es auch hier für Alkohol. Dafür gibt es vielfältige verkehrspsychologische Angebote.

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Fahren unter Einfluss von Alkohol

Die Promillegrenzen und ihre rechtlichen Folgen sind in Deutschland sehr differenziert. Einheitlich gilt die Strafbewehrung der 0,3-Promille-Grenze. Sonderregelungen finden sich mit der 0,5-Promille und 1,1-Promille-Grenze. Die Bedeutung der 0,3-Promille-Grenze ist vielen Kraftfahrern in Deutschland nicht bewusst.

Bei der Blutabnahme werden in der Regel alkoholbedingte Ausfallerscheinungen protokolliert. Dabei belegen unauffällige Erscheinungsbilder bei hoher BAK in der Regel eine hohe Alkoholgewöhnung/Giftfestigkeit. Dies erklärt, dass viele Betroffene sich auch bei hohen Promillewerten unauffällig verhalten, sprechen und das Fahrzeug über längere Strecken unfallfrei bedienen. Die Alkoholgewöhnung mindert jedoch nicht das Unfallrisiko, da die Reaktionsfähigkeit in Gefahrensituationen aufgrund der reduzierten Reaktionszeiten stark eingeschränkt ist.

0,3-Promille-Grenze (sog. relative Fahruntüchtigkeit)

Fahren unter Alkoholeinfluss ist ab 0,3 Promille - nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von April 1961 - strafbar, wenn es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfällen kommt. Ab dieser Grenze können alle mit einer Straftat verbundenen Konsequenzen eintreten (Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis).

 

Ein trinkgewöhnter Kraftfahrer, der keine Ausfallerscheinungen aufweist, begeht jedoch bei einem Promillewert unter 1,1 lediglich eine Ordnungswidrigkeit, unter 0,5 noch nicht einmal dies. Allerdings ist solche Trinkfestigkeit auch ein Indiz für ein eventuelles Alkoholproblem. Bei solchen Auffälligkeiten kann die Fahrerlaubnis auch – bei häufigem Auftreten – durch die Verwaltungsbehörde entzogen werden.

Torkelbogen

Der Torkelbogen ist eine weitere Maßnahme, die Nebenerscheinungen des Alkoholkonsum in einem Strafverfahren schriftlich darzustellen. Dort hält man u.a. Ausfallerscheinungen, äußeres Erscheinungsbild, Pupillenform, gerötete Augen, frische oder alte Alkoholfahne, Sprache (verwaschen etc) u.v.m. fest. Dieses Schriftstück ist der Anzeige anhängig und gerichtsverwertbar. So ist der Bogen für das Strafverfahren nicht unbedeutend. Beispiel: Ein Beschuldigter hat einen hohen Promillewert aber wenig Ausfallerscheinungen. So kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um einen Gewohnheitstrinker handelt, der u.U. trotz hohem Alkoholwert noch sein Handeln kontrollieren kann. So kann dies strafverschärfend sein. Dies ist natürlich auch in allen anderen Konstellationen denkbar. Im Straßenverkehr ist das Ermitteln der Ausfallerscheinungen wichtig, um zu ermitteln, ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wenn Straftat, welche vorliegt.

0,5-Promille-Grenze

Die 0,5-Promille-Grenze gilt seit dem 1. April 2001. Sie ersetzt die frühere 0,8-Promille-Grenze, die seit dem Gesetz über die höchstzulässige Grenze der Alkoholkonzentration bei Benutzung von Kraftfahrzeugen am 14. Juni 1973 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

Beträgt die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss mehr als 0,5 Promille und weniger als 1,1 Promille, wird dies – bei fehlenden Ausfallerscheinungen – als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Mögliche Sanktionen sind Geldbuße (Regelsatz 250 €), Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten (Regelsatz ein Monat) sowie vier Punkte im Verkehrszentralregister; die Regelsätze erhöhen sich bei Wiederholungstätern deutlich.

Kommt es im Bereich zwischen 0,5 Promille und 1,1 Promille zu alkoholtypischen Fahrfehlern, alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfällen, wird die Alkoholfahrt nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft.
1,1-Promille-Grenze (sog. absolute Fahruntüchtigkeit)
Absolute Fahruntüchtigkeit ist dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,1 Promille oder mehr beträgt. Bis Juni 1990 lag der gesetzliche Grenzwert bei 1,3 Promille. Wenn dieser Grenzwert überschritten ist, handelt es sich in jedem Fall um eine Straftat gemäß §316 StGB. Die Verfassung des Verkehrsteilsnehmers spielt dabei keine Rolle. Mögliche Sanktionen: Geldstrafe (in der Regel mindestens 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in der Regel Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate) sowie sieben Punkte im Verkehrszentralregister.

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 „Sonderrecht für Trinkgewöhnte“
Im deutschen Straßenverkehrsrecht spielt die Frage der Alkoholgewöhnung - über die Kategorie relativ / absolut - eine nicht unerhebliche Rolle.

Wer aufgrund seiner Trinkgewöhnung (sog. Alkoholtoleranz) mit weniger als 0,5 Promille noch unauffällig fährt, genießt einen rechtlichen Sonderstatus: Erst ab 0,5 Promille wird Fahren unter Alkoholeinfluss - auch ohne Ausfallerscheinungen – als Ordnungswidrigkeit eingestuft, ab 1,1 Promille stets als Straftat (§ 316 StGB). Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren wurde jedoch mittlerweile ein absolutes Alkoholverbot eingeführt.
Wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss

Bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege entzogen werden. Vor einer Neuerteilung wird die Fahreignung überprüft.

 

Alkoholisiertes Fahren mit dem Fahrrad

Bei nicht-motorisierten (also erheblich langsameren) Fahrzeugen liegt die Grenze, ab der häufig eine MPU gefordert wird, ebenfalls bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert lässt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erst- oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis stets die Fahreignung überprüfen. Dazu ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen. Ist der Fahrradfahrer (noch) im Besitz einer Fahrerlaubnis, wird diese entzogen, wenn das Gutachten nicht positiv ausfällt.

Wird also eine solche Alkoholfahrt auf dem Fahrrad noch vor der Fahrerlaubnisprüfung aktenkundig (z.B. bei Jugendlichen), kann die Fahrerlaubnisbehörde später, wenn der Betreffende seinen Führerschein erwerben will, ein solches Gutachten anordnen.

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Österreich

Ein Kraftfahrzeug mit nicht mehr als 7,5 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht darf nur in Betrieb genommen oder gelenkt werden, wenn beim Lenker der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 mg/g (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt. Dieser Wert wurde nach langen Diskussionen - etwa mit dem Hinweis auf mögliche Einnahmenverluste im Weinbau- und Gastronomiebereich - von einst 0,8 mg/g (0,8 Promille) gesenkt; für bestimmte Fahrzeugarten wie etwa beim Lenken eines Fahrrades gilt dieser Grenzwert nach wie vor. Etwas kurios ist die Tatsache, dass man mit Inline-Skates theoretisch schwer betrunken auf dem Gehsteig fahren darf, auf Radwegen, deren Benutzung ebenfalls erlaubt ist, dann aber ein Grenzwert gilt.

 

Während der Probezeit (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bzw. zwei Jahre ab Erwerb der Lenkberechtigung) darf ein Lenker maximal 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Dies bedeutet praktisch Alkoholverbot, da ein solcher Wert bereits durch natürliche Verdauung erreicht werden kann. Diese Grenze gilt außerdem generell beim Lenken von LKW ab 7,5 t und Bussen.

Das Lenken eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand kann lediglich eine Geldstrafe und bei Werten ab 0,8 Promille einen vorübergehenden Entzug der Lenkberechtigung (mindestens 4 Wochen) zur Folge haben; ab einem Wert von 1,2 Promille wird zusätzlich der Besuch einer Nachschulung und ab 1,6 Promille oder der Verweigerung des Alkoholtestes außerdem ein amtsärztliches Gutachten vorgeschrieben.

Kommt es zu einem Unfall, so kann jedoch jeder messbare Alkoholgehalt rechtliche Folgen haben, bis hin zu gerichtlichen Strafen. Bei schweren Unfällen sind oftmals einige Monate bedingte Haft üblich, seltener unbedingte, was manchmal als zu niedrig kritisiert wird. In jedem Fall behalten sich Versicherungen bei Unfällen unter jedem messbaren Alkoholgehalt vor, Leistungsfrei zu bleiben.

Alkoholkontrollen fanden bisher eher selten und wenn dann oft nur schwerpunktmäßig statt (mit so genannten "Alkomaten"). Seit 2006 sind so genannte "Vortestgeräte", mit denen sich ein allfälliger Verdacht auf Alkoholisierung sehr schnell erhärten oder widerlegen lässt, im Einsatz. Damit ist eine wesentlich höhere Anzahl an Kontrollen pro Stunde möglich. Bei Unfällen mit Personenschaden wird bei allen beteiligten Personen eine Kontrolle des Gehaltes an Alkohol in der Atemluft vorgenommen.

Schweiz

Bis 1. Januar 2005
Bis zum 1. Januar 2005 hatte die Schweiz neben vier weiteren Ländern europaweit die höchste Grenze ab der der Tatbestand der Angetrunkenheit gegeben war. Diese Grenze lag bei 0,8 Promille. Wurde diese Grenze überschritten, so war es keine Übertretung, sondern bereits ein strafrechtliches Vergehen. Bei einem Pegel von über 0,8 Promille konnte, bei über 1,0 Promille musste der Fahrausweis entzogen (mindestens zwei Monate, bei Wiederholung mindestens ein Jahr) werden und es wurde häufig eine Haftstrafe (3 Tage bis 3 Jahre), begleitend von einer Buße (bis 40'000 CHF) verhängt. Ein Alkoholgehalt von unter 0,8 Promille konnte unter gewissen Umständen schon als Vergehen geahndet werden. Dies war vor allem dann der Fall, wenn es unter Alkoholeinfluss zu Unfällen kam.

 

Wenn der Fahrer durch Freunde, Gastwirte etc. zum Trinken ermuntert wurde und die Möglichkeit bestand, dass der Betroffende anschließend Auto fährt, so wurden diese als Mittäter strafrechtlich verfolgt.

 

Aus dem Gesetz: Art.91, Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz SVG: Wer in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug führt, wird mit Gefängnis oder mit Buße bestraft.

Seit 1. Januar 2005
Der Grenzwert für "einfache Trunkenheit" liegt seit 2005 bei 0,5 Promille. Übertretungen werden mit einem Bußgeld geahndet, es erfolgt jedoch nicht zwingend ein Fahrausweisentzug. Ab 0,8 Promille muss der Fahrausweis für mindestens drei Monate abgegeben werden, im Wiederholungsfall für mindestens zwölf Monate. Wenn in einem Unfall die Trunkenheit eine Rolle gespielt haben könnte, so sind Folgen auch bei einem Alkoholgehalt von unter 0,5 Promille möglich.

Die obigen Regelungen gelten je nach Kanton auch für das Fahrradfahren. Wird einem Fahrradfahrer Trunkenheit nachgewiesen, so kann nebst dem Fahrradverbot auch sein Autoführerschein entzogen werden.

Gleichzeitig trat Anfang 2005 die anlassfreie Atemalkoholkontrolle in Kraft. Sie gibt der Polizei die Möglichkeit, ohne konkreten Anlass (zum Beispiel auffälliges Fahrverhalten oder Alkoholgeruch) eine Alkoholkontrolle durchzuführen.

Zudem gilt seitdem eine Nulltoleranz beim Konsum von nicht legalen Drogen wie Marihuana, Kokain oder Heroin.

 

Fürstentum Liechtenstein

In Liechtenstein gilt der Grenzwert von 0,8 Promille und die Regelungen sind ähnlich wie in der Schweiz vor dem 1. Januar 2005. Das Fürstentum zog an diesem Datum jedoch nicht mit der Schweiz nach. Langfristig ist allerdings ein Absenken geplant. Liechtenstein möchte jedoch zuerst Erfahrungen im Zusammenhang mit der Absenkung in der Schweiz einsammeln.
Schweden

In Schweden gilt ein Grenzwert von 0,2 Promille. Im Gegensatz zu Deutschland werden Alkomattests auch ohne vorherigen Verdacht durchgeführt. Bei Überschreitung des Grenzwerts wird eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt.

Für „schwere Trunkenheit“ am Steuer wird eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren verhängt. Der Grenzwert hierfür ist nicht genau festgelegt, aber Verurteilungen sind ab 1,0 Promille üblich.
Vereinigte Staaten

2002 gab es in den Vereinigten Staaten über 500.000 Unfälle, darunter 17.000 Getötete, als Folge von Trunkenheit im Verkehr.

 

In allen US-Staaten gilt ein Grenzwert von 0,8 Promille (Driving under the influence: DUI). In den 1980er-Jahren lag der Grenzwert teilweise noch bei 1,2 Promille. Ab 0,5 Promille liegt eingeschränkte Fahrtauglichkeit vor (Driving with Impaired Ability).

Anders als im deutschsprachigen Raum kann der zur DUI-Verhaftung führende Verkehrsstopp nicht verdachtsunabhängig erfolgen, da nach dem 4. Zusatzartikel (Amendment) der Verfassung der Bürger von polizeilicher Durchsuchung grundsätzlich immun ist. Der Delinquent muss sich also durch regelwidriges Fahrverhalten auffällig gemacht haben. Es müssen zusätzlich deutliche Hinweise auf Alkoholkonsum vorliegen (z.B. alkoholisierter Atemgeruch). Als nächster Schritt folgt die Kontrolle der motorischen Funktionen des Fahrers im so genannten Field Sobriety Test (z.B. das Stehen auf einem Bein). Atemalkoholgeräte werden nur selten eingesetzt, da diese einerseits als ungenau gelten und man andererseits die tatsächlichen Fahrfähigkeiten begutachten möchte. Kritiker der Methode sehen allerdings die Gefahr, dass selbst nüchterne Personen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Tests haben könnten.

Im Verdachtsfall wird der Fahrer in Handschellen zur Polizeistation überführt, wo der Promillegehalt zuverlässig überprüft wird. Bei Bestätigung wird ihm in der Regel ein Angebot gemacht, das bei schriftlicher Schulderklärung z.B. von der Verurteilung wegen eines zusätzlichen Vergehens (das zum Verkehrsstopp geführt hatte) absieht. Andernfalls kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Die Strafen für DUI sind in einzelnen Staaten unterschiedlich, im Allgemeinen jedoch recht hoch. Neben Bußgeld und Führerscheinentzug kommen Kosten für das Verfahren, höhere Versicherungsprämien sowie einen erzieherischen Kurs hinzu, der auch vollständige Abstinenz für einen Bewährungszeitraum voraussetzt. Die Gesamtkosten können sich damit auf einige tausend Dollar belaufen. Es besteht allerdings ein relativ hoher rechtlicher Spielraum zur Anfechtung der Verurteilung, der sich aus potentiellen Fehlern seitens der Polizeibeamten bei der Durchführung der Verhaftung ergibt. Viele Anwälte sind auf Verfahren dieser Art spezialisiert.

Für Flugpiloten liegt der Grenzwert bei 0,4 Promille, während der Grenzwert in Europa meistens bei 0,0 Promille liegt.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_unter_Einfluss_von_Alkohol,_Drogen_und_Medikamenten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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Quelle: http://www.ramom.de/rechtsthemen/verkehrsrecht/trunkenheit-im-verkehr---alkohol-am-steuer.html
 
 
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Die Promille-Grenzen

Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.

Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.

 
Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.

Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.

0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren

Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg.

Wer mit über 1,1 Promille erwischt wird, gilt als absolut Fahruntüchtig, auch wenn sich keine Auffälligkeiten aus seinem Fahrverhalten ergeben. Hier drohen dann der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg.

Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt gar eine 0,0 Promille-Grenze.

Promille-Wert nur schwer abschätzbar

Wie hoch der Promille-Wert nach einem Glas Wein oder Bier zum Essen tatsächlich ist, lässt sich nur schwer abschätzen. Die Berechnungsmethoden sind zwar standardisiert, gravierende Abweichungen vom theoretischen Wert liefern aber die faktoren Körperbau, Wassergehalt des Gewebes, Aufnahme des Alkohols im Magen-Darm-Trakt und die Alkohol-Abbaugeschwindigkeit in der Leber. Die sicherste Entscheidung ist, lieber gar nichts zu trinken, bevor man sich ins Auto setzt.

 
Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/fuehrerschein/alkohol-am-steuer-drogen-und-promille-grenzen-1462263.html
 
 
 
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BLINDFLUG MIT OFFENEN AUGEN

 
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Wenn Sie bei der Fahrt Ihr Handy nutzen, sind Sie viele Meter im Blindflug unterwegs!

Blindflug mit offenen Augen

Das Handy klingelt, die Stimme aus dem Navigationsgerät tönt, das Frühstücksbrötchen bröselt in den Schoß, der Radiosender muss neu eingestellt werden – und wo ist eigentlich der Haustürschlüssel? Alles ganz harmlose Unwägbarkeiten im Leben eines Autofahrers? Leider nicht. Denn häufig reichen wenige Sekunden der Ablenkung, um einen tödlichen Unfall zu verursachen.

21.05.2012

Rund 3.500 Menschen sterben jährlich auf europäischen Straßen, weil sie am Steuer ihres Fahrzeugs abgelenkt waren. Die Quellen der Ablenkung sind vielfältig: auffällige Personen am Straßenrand, interessante Landschaftsbilder, essen, rauchen, die Bedienung von Infotainment-Systemen oder die Kommunikation mit Mitfahrern. Der Griff zum Handy während der Fahrt ist verboten, aber auch das Telefonieren mittels Freisprechanlage beeinträchtigt die Konzentration auf den Straßenverkehr.

Unterschätzte Gefahr

Viele Autofahrer sind sich des Risikos, das sie eingehen, nicht bewusst: So gaben etwa in einer Studie des Allianz Zentrums für Technik, München, rund 38 Prozent der Befragten zu, während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren. Jeder fünfte befragte Autofahrer las oder schrieb nach eigenen Angaben Kurzmitteilungen auf dem Handy. Mehr als die Hälfte der Befragten programmierte das Navigationsgerät, aß oder trank während der Fahrt oder suchte nach Gegenständen. Vier von zehn Fahrern korrigierten unterwegs den Sicherheitsgurt, Sitz oder Spiegel. Kleine Gesten und Aktivitäten mit großen Folgen: Nach Schätzungen von Experten erhöht sich das Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer um das Zwei- bis Fünffache.

Eine Sekunde Ablenkung, viele Meter blinde Fahrt

Selbst die kleinste Ablenkung kann drastische Konsequenzen haben: Wird die Aufmerksamkeit nur um eine Sekunde vom Straßenverkehr abgewendet, legt ein Fahrzeug bei 50 km/h nahezu 14 Meter im Blindflug zurück, bei 100 km/h beträgt die Strecke fast 28 und bei 160 km/h etwa 45 Meter. Passiert während dieser Phase etwas Unvorhersehbares, hat der Fahrer keine Chance, rechtzeitig zu reagieren. Auch das Abdriften von der Fahrbahn ist eine große Gefahr. Nach Forschungsergebnissen aus der Schweiz erhöht sich das Unfallrisiko beim Autofahren durch Essen um den Faktor 1,4 und beim Bedienen der Tastatur eines mobilen Geräts um 2,8. Beim Telefonieren steigt das Unfallrisiko um den Faktor 4 bis 5 und beim Greifen eines in Bewegung geratenen Gegenstands sogar um den Faktor 9. Bei jedem vierten schweren Unfall, so schätzen die Unfallforscher, ist Unaufmerksamkeit beziehungsweise Ablenkung im Spiel.

Wer sich ablenken lässt, gefährdet sich und andere

Ablenkung ist bei einem Unfall keine Entschuldigung. Im Gegenteil: Wer abgelenkt ist und einen Crash verursacht, muss mit Allein- oder Mithaftung rechnen. Auch der Schutz durch die Vollkaskoversicherung kann verloren gehen. Die denkbar schlimmste Konsequenz aber ist nicht der finanzielle Schaden, sondern die Gefährdung von Menschenleben – sowohl des eigenen als auch das von anderen. Bevor Sie das nächste Mal während der Fahrt zum Handy greifen, das Navigationsgerät bedienen oder mit einer Frühstücksbox hantieren, fragen Sie sich deshalb: Würden Sie einfach so für ein paar Sekunden hinter dem Steuer die Augen schließen?

Quelle: http://runtervomgas.de/themen/artikel/ablenkung/blindflug_mit_offenen_augen.php

 

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Fahruntüchtig durch geringe Mengen Alkohol und Cannabis

Selbst hartgesottenen Kiffern dürfte bewusst sein, dass es keine gute Idee ist, sich „stoned" ans Steuer eines Autos zu setzen. Auch viele wissenschaftliche Studien zeigen mittlerweile, dass Cannabiskonsum die Fahrtüchtigkeit einschränkt. Ein aktueller Überblicksartikel hat diese Studien nun zusammengefasst - und kommt zum Teil zu überraschenden Ergebnissen.

Im Rahmen der am Connecticut Healthcare Center in den USA durchgeführten Literaturstudie fassten Andrew Sewell, James Poling und Mehmet Sofuoglu alle relevanten Veröffentlichungen zusammen, in denen die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahrleistungen untersucht wurden.

Ein Teil dieser Arbeiten befasste sich mit den geistigen Fähigkeiten, die für ein sicheres Autofahren notwendig sind. Hierbei konnte gezeigt werden, dass praktisch all diese Fähigkeiten durch den Konsum von Cannabis beeinträchtigt werden. Die Aufmerksamkeit, die Körperkoordination und die visuelle Wahrnehmung sind deutlich eingeschränkt. Zudem werden komplexe Aufgaben, die eine geteilte Aufmerksamkeit verlangen, unter dem Einfluss von Cannabis wesentlich schlechter bewältigt. Solche Aufgaben sind im Straßenverkehr alltäglich.

Soweit die Theorie. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Einblick darin liefern Studien, in denen sich bekiffte Versuchspersonen am Fahrsimulator bewähren müssen. Einige dieser Studien kommen zunächst zu überraschenden Ergebnissen. Demnach haben geringe THC-Mengen kaum Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Der Grund dafür: Anders als beim Alkoholkonsum ist die Handlungskontrolle nach dem Konsum von Cannabis kaum eingeschränkt - im Gegenteil: In den Studien versuchten die Versuchspersonen vielmehr, die oben genannten Einbußen in den geistigen Fähigkeiten durch besonders vorsichtiges Fahren wieder auszugleichen. Sie fuhren langsamer, überholten seltener und hielten deutlich größeren Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. Allerdings handelte es sich auch um Experimente, in denen sich die Personen darüber bewusst waren, dass sie beobachtet werden.

Studien, die sich der Analyse von Verkehrsunfällen gewidmet haben, weisen hingegen darauf hin, dass es ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko nach Cannabiskonsum gibt. Beispielsweise wurde in einer kanadischen Studie nachgewiesen, dass Personen, die mehr als einmal pro Woche kiffen, ein fast dreimal so hohes Risiko für einen Autounfall haben wie Nicht-Konsumierende. Generell zeigte sich, dass die Fahrtüchtigkeit mit zunehmender Dosis an konsumiertem THC abnimmt.

Die Unfallträchtigkeit bei Cannabiskonsum, so das Fazit des Übersichtsartikels, hänge insgesamt stärker von individuellen Merkmalen der konsumierenden Person ab als bei Alkohol. Vor allem die Risikobereitschaft und die Intensität des Konsums spielen hierbei eine Rolle. So zeigte sich in zwei neuseeländischen Studien, dass der scheinbare Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und der Häufigkeit von Verkehrsunfällen nach Einbeziehung des persönlichen Fahrstils nicht mehr signifikant war. In Wirklichkeit waren eine hohe Risikobereitschaft und eine laxe Einstellungen gegenüber der Straßenverkehrsordnung maßgeblich an der Unfallhäufigkeit beteiligt. Und wer generell eher bereit ist, Risiken im Straßenverkehr einzugehen, wird sich auch mit höherer Wahrscheinlichkeit wider besseren Wissens bekifft hinters Steuer setzen. Das heißt, nicht Cannabiskonsum per se erhöht das Unfallrisiko, sondern die individuelle Entscheidung, sich auch bekifft hinters Lenkrad zu setzen. Kiffer, die auf Nummer sicher gehen, lassen hingegen ihr Auto stehen.

Unter bestimmten Bedingungen würden allerdings auch Personen, die sich ansonsten eher im Griff haben, eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen: Bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol, und zwar schon bei sehr geringen Mengen. Dies hat nach Aussage der Autoren eine einfache Erklärung. Durch den zusätzlichen Konsum von Alkohol lasse die Handlungskontrolle nach, was dazu führt, dass Kiffer ihren vorsichtigen Fahrstil ablegen, so dass die latent verringerte Fahruntüchtigkeit zum Vorschein kommt.

Quelle:
Sewell, R., Poling, J. & Sofuoglu, M. (2009). The Effect of Cannabis Compared with Alcohol on Driving. The American Journal on Addictions, 18, 185-193.

Links

Drogeninformationen im Internet
www.be-u-online.de
www.alice-project.de
www.jugend-hilft-jugend.de
www.partypack.de
www.dhs.de
www.ginko-ev.de

Drogenpolitik
www.bmg.bund.de
www.drogenreferat.stadt-frankfurt.de
www.gruene-jugend.de
www.gruene-drogenpolitik.de
www.drogenpolitik.de

Drogenberatung – online
www.drogenberatung-jj.de
www.alice-project.de
www.drugcom.de
www.basis-ev.eu

Drogen und Strafrecht
www.anwaltsuchdienst.de
www.alice-project.de
www.strafzettel.de

Drogen, Alkohol und Medikamente im Straßenverkehr
www.lieber-als.de
www.schule-begleitet-fahren.de
www.bads.de

Quelle: http://www.checkwerfaehrt.de/fahruntuechtig-durch-geringe-mengen-alkohol-und-cannabis+392.html

 

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Alkolenker im Visier der Polizei

 

Alkohol am Steuer erhöht das Unfallrisiko enorm. (Foto: MEV)
IMST. Besonders zur Adventszeit wurden auf Tirols Straßen wieder zahlreiche Alkoholkontrollen von Seiten der Polizei durchgeführt. Ein landesweiter Überblick zeigt, dass von knapp 1.500 Kontrollen 27 Lenker im alkoholisierten Zustand hinter dem Steuer saßen. "Seit dem ersten Adventwochenende wurden an die 10.000 Alkotests durchgeführt und dabei 224 Alkoholdelikte festgestellt", heißt es von der Polizei.Verantwortung spürbar
Auch im Bezirk Imst wurden am Wochenende vom 10. auf 11. Dezember zahlreiche Lenker zum Alkoholtest gebeten, wie Bezirkskommandant Hubert Juen berichtet. "Allein in der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden 216 Test vorgenommen, davon verliefen drei Tests positi, das heißt es wurden in einem Fall ein Wert von mehr als 0,5 und in zwei Fällen ein Wert von mehr als 0,8 Promille festgestellt. Instesamt wird aber die hohe Eigenverantwortlichkeit der FahzeuglenkerInnen erkennbar", so Juen.Schwerwiegende Folgen
Ziel dieser Kontrollen ist es Alkolenker von der Straße fernzuhalten und diese, sowie verantwortungsbewusste Lenker vor oftmals dramatischen Unfällen zu schützen. "Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, geht ein beträchtliches Unfallrisiko ein. Gerade in der Vorweihnachtszeit ereignen sich immer wieder auch schwere Unfälle mit alkoholisierten Beteiligten. Auch die wirtschaftlichen Folgen sind oft nicht unbeträchtlich (Verlust des Führerscheines, hohe Geldstrafen, Strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe, Verlust des Arbeitsplatzes u.v.m.) und viele schlittern durch zusätzliche Ausgaben in einen finanziellen Engpass", weiß Juen und zeigt in diesem Zuge sinnvolle Alternativen auf: "Vor einer Weihnachtsfeier, oder Party sollte ein Fahrer bestimmt werden, öffentliche Verkehrsmittel genützt, Fahrgemeinschaften organisiert oder auf ein Taxi umgestiegen werden", rät der Experte. Auch nach der Weihnachtszeit werden weitere Kontrollen durchgeführt, wie die Exekutive mitteilt.
Quelle: http://www.meinbezirk.at/imst/chronik/alkolenker-im-visier-der-polizei-d121525.html

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Augenprobleme erhöhen das Unfallrisiko

Ohne perfekte Sichtverhältnisse können schnell Unfälle passieren

Ohne perfekte Sichtverhältnisse können schnell Unfälle passieren

Das Sehen ist beim Autofahren existenziell, denn ohne perfekte Sichtverhältnisse können schnell Unfälle passieren. Augenprobleme erhöhen das Unfallrisiko zusätzlich.

Beeinträchtigungen der Augen
Gerade in der Herbstzeit, wenn die Tage kürzer werden und man öfter im Dämmerlicht fahren muss, kann schnell mal ein Unfall passieren. Ein Grund dafür sind die schlechten Sichtverhältnisse, aber auch mögliche Beeinträchtigungen der Augen. Im Alter verändern sich die Augen enorm. Es kann sich eine Sehschwäche bilden, die sowohl das Gucken in die Ferne als auch in der Nähe beeinträchtigt. Viele Menschen ignorieren jedoch ihre Sehschwächen und setzen sich dennoch ans Steuer. Ein Augenarzt oder Optiker kann eine genaue Aussage über die Fahrtüchtigkeit und Sehkraft geben.

Sehtest beim Augenarzt
In der Nacht werden die Augen einer noch größeren Herausforderung ausgesetzt, denn die Pupillen müssen sich ständig weiten und wieder schließen, wenn Gegenlicht herrscht. Oftmals scheint es durch die eigenen Augen so, als würde man durch zerkratztes Milchglas sehen. Augenärzte bieten mittlerweile auch einen speziellen Test für Dämmerungssehen an. Hierbei können Sehfehler erkannt werden, die einem Menschen nur bei dunkleren Sichtverhältnissen auffallen.

Quelle: http://www.kfzticker.de/wissen/augenprobleme-erhoehen-das-unfallrisiko/

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